Montag, 6. Januar 2014

Neid und Missgunst von schwatzgelb.de

Als echter Herzblut-Fan des BVB ist es mir ein ehrliches und aufrichtiges Anliegen, in meinem Blog auf einen Vorfall hinzuweisen, der ausdrückt, mit welchem Neid und mit welch erschreckender Missgunst das angeblich so fan-orientierte BVB-Fanzine "schwatzgelb.de" auf den immer größer werdenden Erfolg des Fan-VideoPortals "borussen.tv" reagiert. Als freiem (und ehrenamtlichem) Autor von "borussen.tv" verschlägt es mir die Sprache - als eingefleischtem BVB-Fan verursacht es in mir absolutes Entsetzen und totales Unverständnis für ein fanzine, daß ich bis zum heutigen Tag als sehr seriös eingeschätzt hatte. Lest bitte selbst, wie mein Kollege und borussen.tv-Gründer Stephan Schubert sich zum Sachverhalt äußert.


Das neue Jahr fängt für unser Team von Borussen.TV etwas unschön an. Heute haben wir Post von einer Anwaltskanzlei aus Düsseldorf erhalten. In diesem Schreiben werden wir aufgefordert bis einschließlich den 16. Januar sämtliche Videos des Vereins schwatzgelb.de e.V. von unserer Webseite zu entfernen. Für uns es ist nicht das erste Mal, dass wir ein derartiges Schreiben erhalten. Bislang hatte sich z.B. bereits Sky Deutschland schon einmal an uns gewandt, weil wir Videos von YouTube legal (!) auf unserer Webseite eingebunden hatten. Dies geschah jedoch in einem deutlich angenehmeren Tonfall als es jetzt der Fall ist. 
 
Denn neu ist für uns, dass ein selbst ernanntes "Fanzine" nun gegen uns vorgeht. Es ist richtig, dass wir unter anderem auch Videos von schwatzgelb.de in unserem Videobereich von YouTube legal einbinden. Es ist nun einmal eine elementare Funktion unserer Webseite, dass wir unseren Besuchern den Service anbieten viele beliebte Videos über unseren geliebten Ballspiellverein an einer zentralen Anlaufstelle zu finden. Ganz egal ob die Videos über unsere Webseite oder unsere Apps wie. z.B. die Android App (mit mehr als 100.000 Downloads) aufgerufen werden. 

In dem Schreiben der Anwaltskanzlei wird erläutert, dass wir die Videos ohne Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber (schwatzgelb.de) auf unserer Webseite einbinden. Dazu heißt es konkret im Schreiben:
"Auf der Webseite borussen.tv werden zahlreiche durch den Verein schwatzgelb.de e.V. auf der Videoplattform veröffentlicht und Videos gebündelt eingestellt und es entsteht dadurch der Eindruck, dass die durch den Verein genehmigt wurde bzw. mit dessen Einverständnis geschehen würde." ... "In einer Vielzahl der Fälle werden die Videos des Vereins schwatzgelb.de durch die "Einbetten-Funktion" von Youtube in die Seite von borussen.tv integriert."
Vielleicht verstehen wir hier ja etwas prinzipiell falsch, aber ist dies nicht einer der Grundprinzipien wie soziale Medien wie z.B. YouTube funktionieren? Jeder YouTube Nutzer kann selbst in den Einstellungen darüber entscheiden, ob er die Einbettung seiner Videos erlauben möchte oder nicht. Bei schwatzgelb.de ist das letztere der Fall und sie erlauben die Einbindung ihrer Videos auf anderen Webseiten. Obwohl diese Einbindung also vorgesehen bzw. freigegeben ist, müssten wir uns zuvor eine Erlaubnis von schwatzgelb.de holen um die Videos einbinden zu dürfen? Konkret wird uns auch noch weiter im Schreiben vorgeworfen, wir würden die Videos kommerziell benutzen. Wir haben zwar überhaupt keine Bannerwerbung auf unserer Webseite und wo wir die Videos kommerziell nutzen, erschließt sich uns beim besten Willen auch nicht wirklich. Zum guten Schluss werden wir im Schreiben noch daran erinnert, dass sich schwatzgelb.de nicht vor einer rechtlichen Auseinandersetzung scheut:
"Sollte die vorgenannte Friste fruchtlos verstreichen, so werden wir unseren Mandanten dazu raten, ohne jegliche weitere Vorankündigung gegen Sie gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Unser Mandant ist - auch aufgrund der Tatsache, dass man sich untereinander bekannt ist - an einer gütlichen Lösung in dieser Angelegenheit interessiert, scheut jedoch nicht, den Sachverhalt gerichtlich klären zu lassen".

Der rechtliche Hintergrund 
Rein rechtlich sehen wir uns auf der sicheren Seite. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwar am 16. Mai 2013 unter dem Aktenzeichen "I ZR 46/12" zwar selbst keine Entscheidung über das einbetten von YouTube Videos vorgenommen, sonder zunächst mal die Entscheidung an den europäischen Gerichtshof weitergereicht. Eine Entscheidung des EuGH wird in diesem Frühjahr erwartet. Jedoch ist die bloße Verknüpfung eines auf einer fremden Internetseite bereitgehaltenen Videos, mit der eigenen Internetseite im Wege des "Framing" grundsätzlich kein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des § 19a UrhG. Allein der Inhaber der fremden Internetseite darüber entscheidet, ob das auf seiner Internetseite bereitgehaltene Werk der Öffentlichkeit zugänglich bleibt (Quelle: internet-law.de). Da es sich in dem Fall des BGH sogar um ein Video handelt, dass von Dritten hochgeladen wurde welches Urheberrechte verletzt, kann sich jeder Laie wohl selbst ausmalen, wie die Sachlage aussieht, wenn originäre Urhebrrechtinhaber ein Video auf YouTube selbst hochladen.
Ein Beispielvideo wie YouTube Videos (in diesem Fall aus unserem eigenen YouTube Channel) bei uns eingebunden werden (Backlink zu YouTube in roten Rahmen)
Der wahre Hintergrund
Der gemeine Besucher unserer Webseite mag sich nun vielleicht fragen, warum schwatzgelb.de uns nun untersagen möchte, ihre Videos auf unserer Webseite einzubinden. Dazu müssen wir erst einmal etwas weiter ausholen. Unsere Webseite exisitiert seit Juli 2009 und der Launch wurde damals sogar auf schwatzgelb.de angekündigt. Einer der Gründer von Borussen.TV war bis zum vergangenen Sommer sogar noch Mitglied im schwatzgelb.de e.V. Aufgrund des zunehmenden Erfolgs von Borussen.TV, wurde die Missgunst gegenüber unserem Projekt jedoch immer größer. Die Folge war der Austritt aus dem Verein schwatzgelb.de.

Waren wir zu Beginn noch eine kleine Webseite mit ein paar tausend Seitenaufrufen im Monat, sind es mittlerweile mehr als eine Millionen im Monat. Schwatzgelb.de war sicherlich ganz lange Zeit das führende Fanzine der Dortmunder Fanszene, noch weit vor der Kirsche. Doch in den vergangenen Monaten, erzielte unsere Webseite ein rasantes Wachstum. Hatten wir im August 2013 gerade einmal erst nur 20.000 Fans auf Facebook, sind wir mittlerweile nahe an der 100.000 Marke. Im gleichen Zeitraum wuchs die offizielle Facebookseite von schwatzgelb.de in niedrigen tausendstelligen Bereich und steht mit Stand Heute bei gerade einmal 39.000 Fans. Es ist also nicht wirklich verwunderlich, was die echten Beweggründe für die Untersagung der Einbettung von Videos sind. Schwatzgelb.de fürchtet wohl selbst um ihre eigenen Einnahmen aus dem natürlich überhaupt nicht kommerziellen T-Shirt Shop und dass sie ihre eigene Villa für die Redaktionsräume irgendwann nicht einmal mehr bezahlen könnten. Für uns ist die Untersagung der Einbindung von Videos auf unserer Webseite nichts anderes, als den eigenen Neid und Missgunst uns gegenüber auszudrücken.

Wir sehen der ganze Sachlage aus rechtlicher Sicht zwar äußerst entspannt entgegen, aber es ist schon ein wenig erbärmlich mit welchen Mitteln schwatzgelb.de versucht, uns ein wenig klein zu kriegen. Aber dies ist ja alles nichts neues. Das schwatzgelb.de selbst oder ihre Mitglieder gerne abmahnen, kann man schließlich gut im eigenen Forum nachlesen. Für uns heißt dies jetzt natürlich erst einmal, dass wir selbst einen Anwalt beauftragen müssen um die ganze Geschichte aus dem Weg zu räumen. Dies ist natürlich ebenfalls wieder mit Kosten verbunden. Aber so schnell lassen wir uns eben nicht unterkriegen. Wir halten euch auf dem Laufenden...
(Autor: Stephan Schubert, borussen.tv)

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